Corona: FFP2 Maskenpflicht bei Messbesuch

Im April gilt bei Got­tes­diens­ten wei­ter­hin FFP2 Mas­ken­pflicht, auch in der Kar­woche und zu Os­tern. An­sons­ten gibt es kei­ne an­der­en Ein­schrän­kun­gen. Für pfarr­liche Ver­an­stal­tun­gen und Pfarr­kaffee ist ein 3G Nach­weis zu er­brin­gen.

Die fol­­gen­­den An­­ga­­ben sind laut Rah­­men­­ord­­nung der Bisch­­ofs­kon­fer­enz vom 24. März­ 2022 gül­tig.

Messbesuch

Der Be­such ei­nes Got­tes­diens­tes ist auch wei­ter­hin nur mir FFP2 Mas­ke mög­lich. Ein Ab­stand braucht nichtr mehr ein­ge­hal­ten zu wer­den. 2G oder 3G Nach­weis wird nicht ver­langt.

Das heißt der Be­such ei­nes Got­tes­diens­tes ist fast wie frü­her.

Im April, und somit auch in der Karwoche und zu Ostern,  ist für den Messbesuch FFP2 Maske verpflichtend. Die Benutzung aller Sitzbänke ist ohne Mindestabstand möglich. Foto von der Messe am 13.März 2022.
Im April, und somit auch in der Karwoche und zu Ostern, ist für den Messbesuch FFP2 Maske verpflichtend. Die Benutzung aller Sitzbänke ist ohne Mindestabstand möglich. Foto von der Messe am 13.März 2022.

Auf den fol­gen­den Sei­ten fin­den Sie die Vor­ga­ben der Erz­diö­ze­se laut Bisch­ofs­kon­fer­enz vom 24.März:

Rah­men­ord­nung ab 25.März

Ab 25.März wieder FFP2 Maskenpflicht in Kirchen

Got­tes­diens­te in Kar­woche und Os­tern fast wie frü­her

Pfarrliche Veranstaltungen

Für pfarr­liche Ver­an­stal­tun­gen und Zu­sam­men­künf­te gilt bis auf Wei­ter­es die 3G Re­gel.

Das Pfarr­kaf­fee fin­det ab 25.März mit 3G Nach­weis statt!

Dieses Plakat hängt am Kircheneingang (PDF).
Dieses Plakat hängt am Kircheneingang (PDF).

Pfarrkanzlei

Auch für die Pfarr­kanz­lei bleibt die FFP2 Mas­ken­pflicht für Par­tei­en­ver­kehr be­ste­hen.

01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)


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