Im April gilt bei Gottesdiensten weiterhin FFP2 Maskenpflicht, auch in der Karwoche und zu Ostern. Ansonsten gibt es keine anderen Einschränkungen. Für pfarrliche Veranstaltungen und Pfarrkaffee ist ein 3G Nachweis zu erbringen.
Die folgenden Angaben sind laut Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 24. März 2022 gültig.
Der Besuch eines Gottesdienstes ist auch weiterhin nur mir FFP2 Maske möglich. Ein Abstand braucht nichtr mehr eingehalten zu werden. 2G oder 3G Nachweis wird nicht verlangt.
Das heißt der Besuch eines Gottesdienstes ist fast wie früher.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorgaben der Erzdiözese laut Bischofskonferenz vom 24.März:
Für pfarrliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte gilt bis auf Weiteres die 3G Regel.
Das Pfarrkaffee findet ab 25.März mit 3G Nachweis statt!
Auch für die Pfarrkanzlei bleibt die FFP2 Maskenpflicht für Parteienverkehr bestehen.
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
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