Seit 1.Juni sind in Gottesdiensten und Veranstaltungen alle Einschränkungen aufgehoben, FFP2 Maske nur auf freiwilliger Basis. Das wurde am 4.August von der Erzdiözese bestätigt.
Die folgenden Angaben sind laut diözesanen Richtlinien zur Corona-Pandemie vom 4.August 2022 gültig.
Status 4.August 2022:
Am 1.Juni wurde mit den Lockerungen der Bundesregierung auch die letzte gültige Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 16. April ausgesetzt. Das wurde am 4.August nochmals von der Erzdiözese bestätigt.
Damit gibt es bis auf Weiteres keinerlei Einschränkungen in Gottesdiensten. Das Tragen einer FFP2 Maske ist eine freiwillige und persönliche Entscheidung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorgaben der Bischofskonferenz und der Erzdiözese:
Ab 1.Juni Corona Regeln vorübergehend ausgesetzt
Rahmenordnung ab 1.Juni ausgesetzt
Diözesane Richtlinien zur Corona-Pandemie (Stand 4.August)
Auch für pfarrliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind alle bisherigen Regeln bis auf Weiteres ausgesetzt. Es besteht keine Maskenpflicht.
Auch beim persönlichen Besuch in der Pfarrkanzlei ist keine Maske notwendig.
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
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